Nach dem erstinstanzlichen Schuldspruch ihres Mandanten im Kirchweyhe-Prozess strengt die Verteidigung eine Revision an. Man habe sie nicht über den Grund der Verschärfung von Sicherheitsmaßnahmen zu Gunsten des Richters informiert. (Foto: dpa)
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Nach dem erstinstanzlichen Schuldspruch ihres Mandanten im Kirchweyhe-Prozess strengt die Verteidigung eine Revision an. Man habe sie nicht über den Grund der Verschärfung von Sicherheitsmaßnahmen zu Gunsten des Richters informiert. (Foto: dpa)