Die Artikel 4 und 5 des NATO-Statuts regeln das Vorgehen im Falle einer Bedrohung oder eines Angriffs auf das Territorium eines der Mitgliedsstaaten bzw. den „Bündnisfall“. (Foto: dpa)
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Die Artikel 4 und 5 des NATO-Statuts regeln das Vorgehen im Falle einer Bedrohung oder eines Angriffs auf das Territorium eines der Mitgliedsstaaten bzw. den „Bündnisfall“. (Foto: dpa)