Das Verbot der Verwendung verfassungswidriger Symbole richtet sich nicht nur gegen Neonazis. Auch wer beispielsweise aus offensichtlich linksextremen Beweggründen die Kanzlerin im Nazioutfit darstellt, macht sich strafbar. (Foto: reuters)
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Das Verbot der Verwendung verfassungswidriger Symbole richtet sich nicht nur gegen Neonazis. Auch wer beispielsweise aus offensichtlich linksextremen Beweggründen die Kanzlerin im Nazioutfit darstellt, macht sich strafbar. (Foto: reuters)