Auch nach der Aufhebung des ersten OLG-Beschlusses über Pressereservierungen im NSU-Prozess lehnte das Gericht eine Videoübertragung in gerichtliche Nebenräume ab. Dabei würde rechtlich einer solchen nichts entgegenstehen. (Foto: dpa)
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Auch nach der Aufhebung des ersten OLG-Beschlusses über Pressereservierungen im NSU-Prozess lehnte das Gericht eine Videoübertragung in gerichtliche Nebenräume ab. Dabei würde rechtlich einer solchen nichts entgegenstehen. (Foto: dpa)