Die Optionspflicht für Menschen, die mit 23 einen ihrer beiden Pässe abgeben müssen, ist ein Scheingeschäft. Dabei erkennt das deutsche Privatrecht Scheingeschäfte nicht an, nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch sind sie gar nichtig. (Foto: cihan)
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Die Optionspflicht für Menschen, die mit 23 einen ihrer beiden Pässe abgeben müssen, ist ein Scheingeschäft. Dabei erkennt das deutsche Privatrecht Scheingeschäfte nicht an, nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch sind sie gar nichtig. (Foto: cihan)