Im Streit um die Journalistenakkreditierung zum NSU-Prozess verweist Prof. Dr. Fricke auf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, die eine „Pool-Lösung“ für zulässig halten. Diese wäre auch für das OLG München eine Alternative. (Foto: dpa)
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Im Streit um die Journalistenakkreditierung zum NSU-Prozess verweist Prof. Dr. Fricke auf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, die eine „Pool-Lösung“ für zulässig halten. Diese wäre auch für das OLG München eine Alternative. (Foto: dpa)