EU-Generalanwältin Eleanor Sharpston hält das Kopftuchverbot für eine Software-Ingenieurin in Frankreich für eine „rechtswidrige unmittelbare Diskriminierung“. Die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung zu bekennen, sei integraler Bestandteil der Religionsfreiheit, so Sharpstons Einschätzung am Mittwoch in Luxemburg. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) kann dem Gutachten in seinem Urteil folgen, muss dies aber nicht tun. Geklagt hatte eine muslimische Projektingenieurin. Sie war 2009… EU-Generalanwältin: Kopftuchverbot in IT-Firma „rechtswidrige Diskriminierung“ weiterlesen