Das Bundesverfassungsgericht gab in einem Beschluss der Verfassungsbeschwerde eines Türken teilweise statt. Es habe «ernsthafte Anhaltspunkte für eine Foltergefahr» gegeben, die nicht hinreichend geprüft worden seien.
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Das Bundesverfassungsgericht gab in einem Beschluss der Verfassungsbeschwerde eines Türken teilweise statt. Es habe «ernsthafte Anhaltspunkte für eine Foltergefahr» gegeben, die nicht hinreichend geprüft worden seien.