Am Freitagabend hatte das Oberverwaltungsgericht NRW im Eilverfahren die gängige Rechtspraxis bestätigt, dass die Demonstranten keine Fahnen oder Transparente mit Öcalan-Abbildungen zeigen dürfen (Az.: 15 B 1371/17)
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Am Freitagabend hatte das Oberverwaltungsgericht NRW im Eilverfahren die gängige Rechtspraxis bestätigt, dass die Demonstranten keine Fahnen oder Transparente mit Öcalan-Abbildungen zeigen dürfen (Az.: 15 B 1371/17)