Mieter benötigen ab dem 1.November eine Ein- und Auszugsbescheinigung, die sie nach ihrem Umzug umgehend beim Einwohnermeldeamt einreichen müssen. Tun sie dies nicht, kann es ganz schön teuer werden.
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Mieter benötigen ab dem 1.November eine Ein- und Auszugsbescheinigung, die sie nach ihrem Umzug umgehend beim Einwohnermeldeamt einreichen müssen. Tun sie dies nicht, kann es ganz schön teuer werden.