Der ARD-Korrespondent Volker Schwenck wurde beim Versuch, in die Türkei einzureisen, von türkischen Behörden in Gewahrsam genommen. Gegen ihn sei ein Einreiseverbot verhängt worden. Gründe nannten die Behörden nicht. Im Gesetz, auf das sie sich berufen, ist jedoch die Rede von einer Gefährdung für die öffentliche Sicherheit.