Eine Kölner Schule verwies zwei 13-jährige Schülerinnen des Unterrichts, weil diese ein Kopftuch trugen. Das Landgericht Bonn erklärte dies nun für zulässig, weil es sich bei deren Betreiber um einen privaten Schulträger handelte.
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Eine Kölner Schule verwies zwei 13-jährige Schülerinnen des Unterrichts, weil diese ein Kopftuch trugen. Das Landgericht Bonn erklärte dies nun für zulässig, weil es sich bei deren Betreiber um einen privaten Schulträger handelte.