Das Oberverwaltungsgericht in Berlin hat am Freitag entschieden, dass Ehepartner türkischer Staatsangehöriger, die als Arbeitnehmer in Deutschland leben, für ein Visum zum Familiennachzug keine deutschen Sprachkenntnisse nachweisen müssen. Geklagt hatte eine türkische Klägerin. Bislang galt der Sprachnachweis als verpflichtend. Seit 2007 mussten Männer oder Frauen grundlegende Deutschkenntnisse nachweisen, wenn sie ihrem Ehepartner nach Deutschland folgen… Familiennachzug erleichtert: Deutschpflicht für Türken fällt weg weiterlesen