Wer von sich private Videos als Beweismittel in Zivilprozessen einsetzen will, hat künftig bessere Karten. Das Amtsgericht München hat eine als zufällig zu wertende Aufnahme als solches zugelassen – allerdings mit ungeahnten Folgen. (Foto: dpa)
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Wer von sich private Videos als Beweismittel in Zivilprozessen einsetzen will, hat künftig bessere Karten. Das Amtsgericht München hat eine als zufällig zu wertende Aufnahme als solches zugelassen – allerdings mit ungeahnten Folgen. (Foto: dpa)