Rückerstattung zu viel bezahlter Gebühren an Fristen gebunden

Das Bundesinnenministerium veranlasste vor zwei Wochen in Entsprechung eines Auftrags durch das Bundesverwaltungsgericht, dass auch türkische Bürger für den Aufenthaltstitel künftig nur noch € 28,80 bezahlen werden. Nach dem 15. Mai 2013 geleistete Bezahlungen höherer Beiträge werden zurückerstattet. Franziska Döbrich von der Ausländerbehörde in München deutete daraufhin an, dass diese Rückerstattung nur für Zahlungen geleistet… Rückerstattung zu viel bezahlter Gebühren an Fristen gebunden weiterlesen