In Kosovo sollen am heutigen Tag offenbar sechs Türken zunächst verhaftet und bereits an die Türkei ausgeliefert worden sein.
Schlagwort: Aufenthaltstitel
Offiziell: So viel müssen Türken künftig für den Aufenthaltstitel zahlen
Was lange währt, wird endlich gut: Nach der neuen Regelung über die Gebühren für die Erteilung von Aufenthaltstiteln zahlen Türken, die unter das Assoziierungsabkommen fallen, nur noch 28,80€. Junge Erwachsene unter 22 Jahren zahlen 22,80€. Früher musste die Türken in den Ausländerbehörden für einen Aufenthaltstitel insgesamt 135€ bezahlen. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Ungleichbehandlung türkischer… Offiziell: So viel müssen Türken künftig für den Aufenthaltstitel zahlen weiterlesen
Rückerstattung zu viel bezahlter Gebühren an Fristen gebunden
Das Bundesinnenministerium veranlasste vor zwei Wochen in Entsprechung eines Auftrags durch das Bundesverwaltungsgericht, dass auch türkische Bürger für den Aufenthaltstitel künftig nur noch € 28,80 bezahlen werden. Nach dem 15. Mai 2013 geleistete Bezahlungen höherer Beiträge werden zurückerstattet. Franziska Döbrich von der Ausländerbehörde in München deutete daraufhin an, dass diese Rückerstattung nur für Zahlungen geleistet… Rückerstattung zu viel bezahlter Gebühren an Fristen gebunden weiterlesen
Zu viel Gebühren für Aufenthaltstitel: Türken bekommen Geld zurückerstattet
Nachdem das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Ungleichbehandlung türkischer Bürger bei den Gebühren für den Aufenthaltstitel für assoziationsrechtswidrig erklärt hat, können Personen, von denen nach dem Datum der Entscheidung zu viel verlangt wurde, mit einer Rückerstattung dieses Betrags rechnen. Das Bundesinnenministerium hatte den Betrag für türkische Bürger nach der Gerichtsentscheidung dem EU-Standard angepasst. Die Kosten für… Zu viel Gebühren für Aufenthaltstitel: Türken bekommen Geld zurückerstattet weiterlesen
Bundesregierung gibt Druck nach: Gleichbehandlung von Türken und EU-Bürgern
Im März 2013 hatte das Bundesverwaltungsgericht die Ungleichbehandlung türkischer Staatsbürger im Gebührenrecht für assoziationsrechtswidrig erklärt. Nun hat die Bundesregierung den vielfach als „Abzocke“ qualifizierten Zustand beendet. (Foto: rtr)