Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat eine Beschwerde mehrerer erstinstanzlich verurteilter Angeklagter wegen überlanger Verfahrensdauer und Untersuchungshaft abgewiesen. (Grafik: Orhan Nalın)
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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat eine Beschwerde mehrerer erstinstanzlich verurteilter Angeklagter wegen überlanger Verfahrensdauer und Untersuchungshaft abgewiesen. (Grafik: Orhan Nalın)