Erleichterung: Bundesverfassungsgericht gibt Klage von „Sabah“ statt

Das OLG München muss beim NSU-Prozess eine angemessene Zahl von Sitzplätzen an Vertreter ausländischer Medien vergeben. Das entschied das Bundesverfassungsgericht. Damit hatte ein Eilantrag der türkischen Tageszeitung „Sabah“ Erfolg. (Foto: B. Aydın)